19. November 2025

Hinweis an Anleihegläubiger der Wirecard-Anleihe EUR 500.000.000 | 0,5 % | ISIN DE000A2YNQ58

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Insolvenzverfahren der Wirecard AG sowie der garantierenden Konzerngesellschaften wurden die Forderungen aus der oben genannten EUR 500 Mio. Anleihe mit einem Kupon von 0,5 % durch den von der Gläubigerversammlung bestellten gemeinsamen Vertreter zur Insolvenztabelle angemeldet.

Der gemeinsame Vertreter ist gemäß § 19 Abs. 3 Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) allein berechtigt und verpflichtet, die Rechte der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Dies umfasst insbesondere die Anmeldung sämtlicher Forderungen aus der Anleihe in den Insolvenzverfahren der Wirecard-Gruppe. Dies wurde hinsichtlich der Garantieansprüche durch Beschluss der Anleihegläubigerversammlung klargestellt.

Vor diesem Hintergrund sind zusätzliche individuelle Forderungsanmeldungen einzelner Anleihegläubiger nicht zulässig und werden vom Insolvenzverwalter im Prüfungstermin bestritten (§ 179 InsO). Wir empfehlen daher die Rücknahme dieser individuellen Forderungsanmeldungen.

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre individuelle Anmeldung betroffen ist oder ob eine Rücknahme angezeigt ist, empfehlen wir eine kurze rechtliche Prüfung oder die Rücksprache mit Ihrem Berater.

Für weiterführende Informationen zum Verfahren oder zur Rolle des gemeinsamen Vertreters stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen Alpine2Ocean Capital Advisers GmbH (A2O)

19. Mai 2021

Veröffentlichung einer Einladung zur zweiten Versammlung

Die Gläubiger der Wirecard-Anleihe sind eingeladen, über bestimmte Vorschläge zur Erteilung von Ermächtigungen und Weisungen an ihren gemeinsamen Vertreter im Rahmen einer Gläubigerversammlung abzustimmen. Die Vorschläge – hier abrufbar – betreffen:

— eine Ermächtigung und Weisung, die Garantieansprüche der Anleihegläubiger geltend zu machen;

— die Weisung, eine Forderungsanmeldung des Emittenten der Wirecard-Wandelanleihe zu bestreiten;

— die Weisung, bestimmte Forderungsanmeldungen von Aktionären zu bestreiten; und

— eine Ermächtigung, Auslagen und eine angemessene Vergütung nach Maßgabe bestimmter Höchstbeträge aus den Ausschüttungen an die Anleihegläubiger einzubehalten.

Die Teilnahme an der Versammlung setzt eine Anmeldung bis spätestens am Freitag, 4. Juni 2021, 24:00 (MESZ) voraus. Ein Anmeldeformular ist hier abrufbar.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie werden die Anleihegläubiger gebeten, sich nach Möglichkeit durch die Stimmrechtsvertreterin vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreterin nimmt anstelle des Anleihegläubigers persönlich an der Versammlung teil und übt das Stimmrecht nur nach den Weisungen des Anleihegläubigers aus. Ein Vollmachtsformular mit Weisungen ist hier abrufbar.

Es wird folgendes Vorgehen empfohlen:

— Füllen Sie das Anmeldeformular aus (ein Formular je wirtschaftlich berechtigtem Anleihegläubiger). Das entsprechende Formular ist hier abrufbar.

— Füllen Sie eine Stimmrechtsvollmacht mit Weisungen aus (ein Formular je wirtschaftlich berechtigtem Anleihegläubiger). Das entsprechende Formular ist hier abrufbar.

— Fordern Sie einen besonderen Nachweis mit Sperrvermerk von Ihrer Depotbank an. Ein Muster ist hier abrufbar.

— Senden Sie die Anmeldung(en) und Stimmrechtsvollmacht(en) mit Weisungen zusammen mit dem besonderem Nachweis und einem Legitimationsnachweis per Email als PDF bis zum 4. Juni 2021, 24:00 (MESZ) unter dem Stichwort „Wirecard-Anleihe“ an versammlung@linkmarketservices.de. 

25. Februar 2021

Veröffentlichung einer Aufforderung an die Gläubiger der Wirecard-Anleihe zur Stimmabgabe

Die Gläubiger der Wirecard-Anleihe sind eingeladen, über bestimmte Vorschläge zur Erteilung von Ermächtigungen und Weisungen an ihren gemeinsamen Vertreter abzustimmen. Die Vorschläge – hier abrufbar – betreffen:

— eine Ermächtigung und Weisung, die Garantieansprüche der Anleihegläubiger geltend zu machen;

— die Weisung, eine Forderungsanmeldung des Emittenten der Wirecard-Wandelanleihe zu bestreiten;

— die Weisung, bestimmte Forderungsanmeldungen von Aktionären zu bestreiten; und

— eine Ermächtigung, Auslagen und eine angemessene Vergütung aus den Ausschüttungen an die Anleihegläubiger einzubehalten.

Die Teilnahme an der Abstimmung setzt eine Anmeldung voraus, die spätestens am 12. März 2021 bis 24:00 (MEZ) bei der K & E Treuhand eingegangen sein muss. Ein Anmeldeformular ist hier abrufbar.

13. November 2020

Bestellung zum gemeinsamen Vertreter für die Wirecard-Anleihe

Die Gläubiger der EUR 500 Millionen Wirecard-Anleihe (ISIN DE000A2YNQ58 / WKN A2YNQ5) haben auf der Anleihegläubigerversammlung vom 13. November 2020 die K & E Treuhand GmbH zu ihrem gemeinsamen Vertreter bestellt.  Der Bestellungsbeschluss ist hier abrufbar.